Beauftragtenwesen: Auf Ihren Bedarf zugeschnitten
Geldwäsche- und Betrugsprävention
Im Rahmen der Geldwäsche- und Betrugsprävention übernehmen wir für Ihr Institut die Funktion des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG i.V.m. § 25h KWG bzw. den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin.
Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbarer Handlungen
Die Geldwäsche- und Betrugsprävention stellt Ihre Bank vor eine große Herausforderung. Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt der Entwicklung neuer Techniken und Methoden, aus einer illegalen Herkunft stammende Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, aber auch in Verbindung mit der Terrorismusfinanzierung. Abgesehen vom Tagesgeschäft entsteht durch die Verabschiedung neuer EU-Richtlinien, deren Umsetzung in nationales Recht, aber auch durch andere Gesetze und Verordnungen ein immer höherer Aufwand, der von jedem einzelnen Institut geleistet werden muss.
Strafbare Handlungen zu Lasten des Instituts verursachen im Finanzgewerbe immer höhere Schäden. § 25h KWG und weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben zwingen die Banken zum Handeln. Im Vergleich zur Geldwäscheprävention entsteht zwar ein geringerer Aufwand hinsichtlich der Umsetzung neuer gesetzlicher Bestimmungen, dennoch sind auch für diese Schutzrichtung neue Anforderungen wie z. B. die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen zu berücksichtigen. Im Tagesgeschäft ist es zudem erforderlich, sich mit neuen Typologien auseinanderzusetzen und die Ausrichtung der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Ergebnisse sind regelmäßig im Rahmen der Risikoanalyse zu dokumentieren und sofern erforderlich, auch in den Kontrollhandlungen des Beauftragten zu berücksichtigten. Auch dieser Aufwand muss von jedem einzelnen Institut geleistet werden.
Durch die Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten bieten wir Ihnen ein integriertes Gesamtkonzept an. So wird Ihre Bank den steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht und gleichzeitig finanziell wie personell entlastet.
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Informationssicherheit & Datenschutz
Je komplexer die EDV-Systeme sind, umso schwieriger ist es, den Überblick zu behalten und alle Gefährdungen zu kennen und so weit als möglich auszuschließen. Wir kümmern uns um die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen, den Datenschutz und die Vorsorge in Ihrem Unternehmen.
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Hinweisgebersystem
Der § 25a (1) Satz 6 Nr. 3 KWG verpflichtet zur Einführung eines Hinweisgebersystems. Wir bieten Ihnen eine schnelle, schlanke und effiziente Lösung, bei der Sie als Institut – neben einer minimalen Grundgebühr – nur dann etwas bezahlen, wenn tatsächlich Hinweise eingehen.
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MaRisk-Compliance
Mit unserer neuen Auslagerungslösung setzen Sie die hohen Anforderungen der MaRisk-Novelle schlank und effizient um.
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WpHG-Compliance
Als Bank müssen Sie eine Compliance-Funktion nach WpHG einrichten. Wir übernehmen für Sie die Funktion des Compliance-Beauftragten oder bieten Ihrem Compliance-Beauftragten effiziente Unterstützung bei der Überwachung von Mitarbeitergeschäften.
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Interimsmanagement
Die Beauftragten-Funktionen übernehmen wir auch als Interimsleistung: Das gesamte Leistungsspektrum, zeitlich befristet, um Personalengpässe zu überbrücken.
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Schulungen
Wir schulen Bankmitarbeiter nach den neuesten Ansätzen der Pädagogik, wenn es etwa um gesetzliche Neuerungen geht.