MaRisk-Compliance
MaRisk-Novelle
Zum 16. August 2021 hat die BaFin die MaRisk-Novelle 2021 in Ihrer Endfassung veröffentlicht.
Mit der MaRisk steht den Volksbanken Raiffeisenbanken eine weitere, unmittelbare Umsetzungslast ins Haus.
Was ist zu tun?
Bei der Umsetzung des BaFin-Rundschreibens 10/2021 Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk unterstützen wir Sie gerne. Nachfolgend finden Sie Checklisten mit den Anpassungsbedarfen bzw. unseren Handlungsempfehlungen, sowie einen kostenlosen Quick-Check mit Erläuterungen.
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- Liste der sofortigen Umsetzungen - Liste der Umsetzung zum 1. Jan. 2022 Anpassungsbedarfe/ |
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mit Erläuterungen |
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Das Wichtigste in Kürze
Mit Datum vom 16. August 2021 hat die BaFin das Rundschreiben 09/2017 mit dem Rundschreiben 10/2021 Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk aktualisiert.
Die nun veröffentlichte MaRisk bezieht sich auf „bedeutende Institute“ im Sinne des Art. 6 der SSM-Verordnung. Doch auch für nicht bedeutende Institute ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen sowie Präzisierungen bereits bestehender Anforderungen. Die wesentlichen Überarbeitungen betreffen die folgenden Themenkomplexe:
- Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (NPE Guidelines)
- Auslagerungen (Outsourcing Guidelines)
- ICT Risk (ICT Guidelines)
Weitere Änderungen gibt es in den Bereichen operationelle Risiken, Handelsgeschäfte, Liquidität und Risikotragfähigkeit.
Die neue Fassung der MaRisk trat mit Veröffentlichung in Kraft.
Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk einrichten.
Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen.
Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an:
Auslagerung MaRisk-Compliance
Wir bieten eine angemessene Lösung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß AT 4.4.2 MaRisk
Punktuelle Unterstützung
MaRisk-Rechtsmonitoring
Sofern die Bank die Funktion des MaRisk- Compliance-Beauftragten nicht ausgelagert hat, ist das MaRisk-Rechtsmonitoring eine kostengünstige Ergänzung der bankinternen Compliance-Funktion. Es gibt dem handelnden Beauftragten das notwendige Werkzeug an die Hand, das ihn in seiner Aufgabe optimal und praktikabel unterstützt.
Unterstützung bei Risikoanalyse, Kontrollplanung und -durchführung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Risikoanalyse, Kontrollplanung oder Kontrolldurchführung. Sie profitieren dabei von den praktischen Erfahrungen unserer Beauftragten
Individuellen Beratungen
Wir beraten Sie gerne bei der Ausübung der Compliance-Funktion. Sprechen Sie uns gerne zu Ihren Wunschthemen an
Beratung zur Nachhaltigkeit
Als Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Risiken und deren Auswirkung auf Ihr Kreditinstitut bieten wir Ihnen einen Quick Check Nachhaltigkeitsrisken an. Mit seiner Hilfe lässt sich der Status quo Ihres Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeitsrisiken kompakt und schnell ermitteln.
Der Quick-Check deckt alle nebenstehend genannten Themengebiete ab. Er enthält zu jedem Thema Fragestellungen, mit denen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach einer intensiven Auseinandersetzung mit den Themen und einer entsprechenden Dokumentation erfüllt werden können.Ferner können Sie Handlungsbedarfe identifizieren und adressieren sowie Bedarf an interner bzw. externer Umsetzungsunterstützung quantifizieren.
Optional bieten wir ergänzend eine (Vor-Ort-)Beratung an, um offene Fragen zu klären, Umsetzungsunterstützung sowie Beratung bei einzelnen Themen aus dem Merkblatt zu leisten.
Wir unterstützen Sie mit professionellen Prozessen sowie automatisierten Prüfungen.
Die effiziente Lösung
Aufgrund der Themenbreite und Komplexität der Materie ist eine Auslagerung der MaRisk-Compliance aus Sicht der BaFin nicht nur zulässig, sondern für viele Institute auch erwünscht – wenn sie von einem erfahrenen und qualitätsgesicherten Partner durchgeführt wird.
Die Spezialisten der DZ CompliancePartner GmbH übernehmen für Ihr Institut die Funktion des Compliance-Beauftragten nach MaRisk sowie dessen Stellvertreters.
Unsere Lösung umfasst vier Module. Dabei wirkt die Compliance-Funktion koordinierend und integrierend zwischen allen Beauftragten-Funktionen, so dass Doppelarbeiten vermieden werden.
Darüber hinaus bieten wir ein rechtlich-regulatives Monitoring an.