WpHG-Compliance
Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaComp einrichten.
Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen.
Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an:
Auslagerung WpHG-Compliance
Wir bieten eine angemessene Lösung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß den Voraussetzungen des § 25a Abs.1 Nr.3c KWG, § 80 Abs.1 WpHG und Art. 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.
Punktuelle Unterstützung,
z. B. mit Blick auf die MAR oder MiFID II
Wir unterstützen Sie mit professionellen Prozessen sowie automatisierten Prüfungen.
Über 300 Banken in ganz Deutschland nutzen bereits unser Know-how. Damit ist die DZ CompliancePartner GmbH einer der größten Outsourcing-Dienstleister in diesem Bereich.