MaRisk-Novelle | ToDo-Liste, Quick-Check

Was ist zu tun?

Bei der Umsetzung des BaFin-Rundschreibens 10/2021 Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk unterstützen wir Sie gerne. Nachfolgend finden Sie Checklisten mit den Anpassungsbedarfen bzw. unseren Handlungsempfehlungen, sowie einen kostenlosen Quick-Check mit Erläuterungen.

 
 

liste_kl.png

Liste der sofortigen Umsetzungen

Liste der Umsetzung zum 1. Jan. 2022

checkliste_kl.png

Quick-Check als PDF

Quick-Check als Excel


 

Das Wichtigste in Kürze

Mit Datum vom 16. August 2021 hat die BaFin das Rundschreiben 09/2017 mit dem Rundschreiben 10/2021 Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk aktualisiert.

Die nun veröffentlichte MaRisk bezieht sich auf „bedeutende Institute“ im Sinne des Art. 6 der SSM-Verordnung. Doch auch für nicht bedeutende Institute ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen sowie Präzisierungen bereits bestehender Anforderungen. Die wesentlichen Überarbeitungen betreffen die folgenden Themenkomplexe:

  • Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (NPE Guidelines)
  • Auslagerungen (Outsourcing Guidelines)
  • ICT Risk (ICT Guidelines)

Weitere Änderungen gibt es in den Bereichen operationelle Risiken, Handelsgeschäfte, Liquidität und Risikotragfähigkeit.

Die neue Fassung der MaRisk trat mit Veröffentlichung in Kraft.

Informationen zu unseren Dienstleistungen in der MaRisk-Compliance finden Sie hier.

Wird geladen