MaRisk-Compliance
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute verpflichtet, eine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk einzuführen. Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk einrichten.
In Ihrem Rundschreiben vom 30.06.2026 hat die Bafin über die neue MaRisk-Novelle informiert, in welcher die Anforderungen an die MaRisk Compliance-Funktion konkretisiert werden. Diese Novelle hat einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Sie soll den Zweck und die Anforderungen an die MaRisk klarer herausstellen und die Komplexität deutlich reduzieren. Nachfolgend finden Sie die grundlegenden Änderungen zusammengefasst:
- Streichung von Teilen des Regelungstextes und von Erläuterungsbeispielen, welche nun Spielraum gewähren, auch alternative Verfahren für zweckmäßige Steuerung und Messung der Risiken in Betracht zu ziehen, soweit diese die allgemein formulierten Anforderungen abdecken und dem Geschäftsmodell oder Risikoprofil des jeweiligen Instituts entsprechen.
- Nationale Umsetzung von Änderungen auch internationaler Regelsetzungen in Form der EBA-Leitlinie zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und der in Überarbeitung befindlichen Leitlinien zur Internen Governance (bislang nur als Konsultationsfassung vorliegend).
- Verbindliche Überführung der Aufsichtsmitteilung vom 26.11.2024 zur Proportionalität für kleine und sehr kleine Institute sowie daraus resultierenden Klarstellungen in den Regelungstext der MaRisk.
- Klare Abgrenzung zu DORA, um redundante Arbeit zu vermeiden.
Die neue Fassung der MaRisk tritt mit Veröffentlichung zum 30.06.2026 in Kraft. Soweit sich aus den MaRisk in Einzelfällen zusätzliche Anforderungen ergeben, wird eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 gewährt.
Wie können wir helfen?
Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen. Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an.
Ihre Vorteile
"Wir greifen auf die Expertise von mehr als 60 Compliance-Beauftragten mit zusammen mehr als 700 Mandaten in allen Bereichen des regulatorischen Beauftragtenwesens zurück."
Jörg Scharditzky, Abteilungsleiter MaRisk-Compliance
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Wissenspool.
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Mehrmandantenanbieters.
Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
MaRisk-Compliance
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Online-Seminare MaRisk-Compliance
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Governance von Bankprodukten (POG) in der Praxis
Online-Seminar | 23.09.2026, 10:30 Uhr
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Neuerungen durch die Verbraucherkredit-RL 2023 (Richtlinie (EU) 2023/2225)
Online-Seminar | 22.09.2026, 10:30 Uhr oder 24.09.2026, 10:30 Uhr
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MaRisk-Novelle 2026 - ein kompakter Überblick für Bankmitarbeiter
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Krypto
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Change-Management
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MaRisk-Novelle 2026 - ein kompakter Überblick für Vorstände
Online-Seminar | 03.11.2026, 14:30 Uhr
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MaRisk-Novelle 2026 - ein kompakter Überblick für Aufsichtsräte
Online-Seminar | 5.11.2026, 17:00 Uhr
Fachbeiträge zur MaRisk-Compliance
- PoC 1 2026, Beitrag von Jörg Scharditzky, Eugenia Scherbanev und Thomas Schirmer | Risikokultur – im Fokus der Aufsicht
- PoC 3 2025, Beitrag von Jörg Scharditzky: Strategische Ziele der BaFin für die Jahre 2026 bis 2029 und mögliche Auswirkungen auf die Bankpraxis
- PoC 2 2025, Beitrag von Jörg Scharditzky: Finanzsanktionen & MaRisk-Compliance-Funktion
- PoC 1 2025, Beitrag von Jörg Scharditzky: RM kompakt
- PoC 3 2024, Beitrag von Jörg Scharditzky: Ausgestaltung und Auslagerung der MaRisk- Compliance-Funktion