/ MaRisk-Compliance

MaRisk-Compliance

Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute verpflichtet, eine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk einzuführen. Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk einrichten.

In Ihrem Rundschreiben vom 30.06.2026 hat die Bafin über die neue MaRisk-Novelle informiert, in welcher die Anforderungen an die MaRisk Compliance-Funktion konkretisiert werden. Diese Novelle hat einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Sie soll den Zweck und die Anforderungen an die MaRisk klarer herausstellen und die Komplexität deutlich reduzieren. Nachfolgend finden Sie die grundlegenden Änderungen zusammengefasst:

  • Streichung von Teilen des Regelungstextes und von Erläuterungsbeispielen, welche nun Spielraum gewähren, auch alternative Verfahren für zweckmäßige Steuerung und Messung der Risiken in Betracht zu ziehen, soweit diese die allgemein formulierten Anforderungen abdecken und dem Geschäftsmodell oder Risikoprofil des jeweiligen Instituts entsprechen.
  • Nationale Umsetzung von Änderungen auch internationaler Regelsetzungen in Form der EBA-Leitlinie zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und der in Überarbeitung befindlichen Leitlinien zur Internen Governance (bislang nur als Konsultationsfassung vorliegend).
  • Verbindliche Überführung der Aufsichtsmitteilung vom 26.11.2024 zur Proportionalität für kleine und sehr kleine Institute sowie daraus resultierenden Klarstellungen in den Regelungstext der MaRisk.
  • Klare Abgrenzung zu DORA, um redundante Arbeit zu vermeiden.

Die neue Fassung der MaRisk tritt mit Veröffentlichung zum 30.06.2026 in Kraft. Soweit sich aus den MaRisk in Einzelfällen zusätzliche Anforderungen ergeben, wird eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 gewährt.

Wie können wir helfen?

Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen. Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an.

Ihre Vorteile

"Wir greifen auf die Expertise von mehr als 60 Compliance-Beauftragten mit zusammen mehr als 700 Mandaten in allen Bereichen des regulatorischen Beauftragtenwesens zurück."

Jörg Scharditzky, Abteilungsleiter MaRisk-Compliance

einfach

Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.

Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.

sicher

Sie setzen die Funktion des Beauftragten MaRisk-Compliance rechtssicher um.

Sie profitieren von einem bankenübergreifenden
Wissenspool.

effizient

Sie profitieren von den Synergieeffekten eines
Mehrmandantenanbieters.

Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.

MaRisk-Compliance

Sie brauchen Unterstützung in der sicheren Umsetzung der MaRisk?

Online-Seminare MaRisk-Compliance

Sie haben Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu.
Beratung und Vertrieb

069 580024-172
vertrieb@dz-cp.de

Kontakt

Bitte geben Sie hier ein Stichwort ein, womit wir Ihnen helfen können.
Bitte geben Sie hier Ihre Nachricht ein.
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein und gerne auch den Institutsnamen.
Wenn Sie einen Rückruf möchten, hinterlassen Sie gerne auch Ihre Telefonnummer.
Wird geladen