KI-Verordnung und DSGVO –
zwei Regelwerke, ein integrierter Compliance-Ansatz
Mit dem zunehmenden Einsatz von KI rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie stehen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und KI-Verordnung (KI-VO) eigentlich zueinander?
Die KI-VO setzt dort an, wo die DSGVO endet – beim System selbst.
Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Kunden-, Mitarbeiter- oder Trainingsdaten), gilt die DSGVO vollumfänglich. Besonders relevant sind dabei u. a. Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Datenqualität, Vertraulichkeit und Sicherheit.
Die KI-VO geht über die Regelungen der DSGVO hinaus und regelt spezifische Aspekte der eingesetzten KI-Systeme.
Die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenqualität werden in Bezug auf den Einsatz von KI-Systemen spezifisch geregelt:
- Die KI-VO regelt den Einsatz von KI-Systemen, indem sie Risikoklassen definiert. Viele KI-Anwendungen im Bankenumfeld implizieren gemäß KI-VO ein „hohes Risiko“ (z. B. Kreditentscheidungen oder auch Betrugsprävention).
- Mit der jeweiligen Risikoklassifizierung sind entsprechende Pflichten verbunden - wie z. B.
- die Einrichtung eines Risiko-Managementsystem,
- die Einhaltung von Daten- und Governance-Standards,
- die technische Dokumentation sowie
- definierte Kontrollmechanismen.
Verarbeitet also ein KI-System personenbezogene Daten, greift immer die DSGVO. Zusätzlich sind je nach Risikoklasse, die Anforderungen aus der KI-VO umzusetzen. Das heißt auch: Beide Regelwerke können verletzt werden - mit
jeweils eigenen Sanktionen.
In der Praxis hat sich Folgendes bewährt:
- Integriertes Compliance-Konzept:
Datenschutz-Management und KI-Compliance werden in einem gemeinsamen Governance-Framework
gedacht. - Aufbau von Audit-Trails:
Eine lückenlose Dokumentation von Trainingsdaten, Modelländerungen, Entscheidungen und Kontrollen erhöhen die Resilienz. - Stringente Steuerung der Dienstleister:
Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO und Pflichten aus der KI-Verordnung werden aufeinander abgestimmt - insbesondere bei Cloud-SaaS- und KI-Anbietern.
In der Praxis hat sich ein integrierter Ansatz, eine lückenlose Dokumentation und die richtige Einbindung der Dienstleister bewährt.
KI als Chance
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Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de