KI als Chance
Fachinfo #003

KI-Verordnung und DSGVO –
zwei Regelwerke, ein integrierter Compliance-Ansatz

Mit dem zunehmenden Einsatz von KI rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie stehen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und KI-Verordnung (KI-VO) eigentlich zueinander? 

Die KI-VO setzt dort an, wo die DSGVO endet – beim System selbst.

Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Kunden-, Mitarbeiter- oder Trainingsdaten), gilt die DSGVO vollumfänglich. Besonders relevant sind dabei u. a. Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Datenqualität, Vertraulichkeit und Sicherheit. 

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Die KI-VO geht über die Regelungen der DSGVO hinaus und regelt spezifische Aspekte der eingesetzten KI-Systeme.

Die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenqualität werden in Bezug auf den Einsatz von KI-Systemen spezifisch geregelt:

  • Die KI-VO regelt den Einsatz von KI-Systemen, indem sie Risikoklassen definiert. Viele KI-Anwendungen im Bankenumfeld implizieren gemäß KI-VO ein „hohes Risiko“ (z. B. Kreditentscheidungen oder auch Betrugsprävention). 

  • Mit der jeweiligen Risikoklassifizierung sind entsprechende Pflichten verbunden - wie z. B.
    - die Einrichtung eines Risiko-Managementsystem, 
    - die Einhaltung von Daten- und Governance-Standards,
    - die technische Dokumentation sowie
    - definierte Kontrollmechanismen.

Verarbeitet also ein KI-System personenbezogene Daten, greift immer die DSGVO. Zusätzlich sind je nach Risikoklasse, die Anforderungen aus der KI-VO umzusetzen. Das heißt auch: Beide Regelwerke können verletzt werden - mit 
jeweils eigenen Sanktionen. 

In der Praxis hat sich Folgendes bewährt:

  • Integriertes Compliance-Konzept: 
    Datenschutz-Management und KI-Compliance werden in einem gemeinsamen Governance-Framework 
    gedacht. 

  • Aufbau von Audit-Trails:
    Eine lückenlose Dokumentation von Trainingsdaten, Modelländerungen, Entscheidungen und Kontrollen erhöhen die Resilienz.

  • Stringente Steuerung der Dienstleister: 
    Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO und Pflichten aus der KI-Verordnung werden aufeinander abgestimmt - insbesondere bei Cloud-SaaS- und KI-Anbietern.
Zusammen genommen bilden beide Regelwerke - DSGVO und KI-VO - eine solide Basis für eine hohe Resilienz und auch Prüfungssicherheit.
 
Beide Regelwerke gelten parallel und kumulativ: Das heißt auch, Verstöße können gleichzeitig datenschutzrechtliche und KI-regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen. 

In der Praxis hat sich ein integrierter Ansatz, eine lückenlose Dokumentation und die richtige Einbindung der Dienstleister bewährt.

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Benjamin Wellnitz

Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de

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