KI als Chance
Fachinfo #005

KI in Unternehmensprozessen –
Effizienz braucht Governance

Es ist unstrittig: KI in Unternehmensprozessen eröffnet erhebliche Effizienz- und Innovationspotenziale, ob in der Kreditbearbeitung oder in der Betrugsprävention.

Ebenso unstrittig ist jedoch auch: Um die Potenziale zu heben, müssen die aufsichtsrechtliche, datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Risiken von Anfang an in die Prozessgestaltung integriert werden.

Zu beachten sind insbesondere:

1. EU KI-Verordnung: Hochrisiko-KI-Systeme

Bestimmte bankenspezifische KI-Anwendungen – etwa Kreditwürdigkeitsbewertung (Credit Scoring) für natürliche Personen oder KI-Risikobewertung für Lebens- und Krankenversicherungen – fallen meist unter die Kategorie Hochrisiko-KI“ (siehe Art. 6 KI-VO). Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen:

  • strukturierte Risikomanagementsysteme  
  • umfassende Dokumentationspflichten  
  • Transparenzanforderungen  
  • klare Verantwortlichkeiten 

Die regulatorische Einordnung muss bereits vor dem Produktivbetrieb erfolgen.

2. DSGVO: KI ist kein datenschutzfreier Raum

Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten
(z. B. Kunden-, Mitarbeiter- oder Trainingsdaten), gilt die
DSGVO vollumfänglich. Insbesondere relevant sind:

  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Transparenzpflichten
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
  • ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung 

 

3. Weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen mit
dem Fokus Resilienz und Kontrolle

Neben der KI-VO und der DSGVO sind weitere bankaufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere
die MaRisk und den Digital Operational Resilience Act (DORA). In deren Fokus stehen:

  • operationelle Resilienz
  • Modellvalidierung
  • IT-Sicherheit
  • Interne Kontrollmechanismen und
  • belastbare Governance-Strukturen
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Die wichtigsten Schritte auf einen Blick

1. Identifikation von KI-Potenzialen
2. Klassifikation der KI-Anwendungen nach Risikokategorien und Rollen der KI-Verordnung
3. Implementierung klarer Richtlinien, Prüf- und Dokumentationsprozesse sowie Haftungsregelung
4. Schulung der Prozessverantwortlichen in rechtlichen und technischen Anforderungen
5. Regelmäßige Modellvalidierung und Prozessreviews


Fazit

KI in Prozessen ist kein reines IT-Projekt. Sie ist ein Governance-Thema – mit unmittelbarer Relevanz für Vorstand, Risikomanagement und Compliance. Wer Effizienzgewinne realisieren will, muss regulatorische Anforderungen von Beginn an strukturiert mitdenken.

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Benjamin Wellnitz

Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de

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