KI als Chance
Fachinfo #009

KI-Kompetenz wird zur Pflicht

Mit der EU KI-Verordnung (KI-VO) wird „KI-Kompetenz“ zu einem festen Bestandteil regulatorischer Anforderungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen (Art. 4 KI-VO i.V.m. Art. 113 KIVO). Diese Pflicht kann bei Nichterfüllung zu empfindlichen Sanktionen führen.

Doch wann ist KI-Kompetenz tatsächlich „in einem ausreichenden Maß“ vorhanden? Eine klare aufsichtsrechtliche Definition fehlt. Gerade deshalb sollten Unternehmen frühzeitig ein strukturiertes und nachvollziehbares Qualifizierungskonzept entwickeln.

Erfolgsfaktor 1: Strukturiertes Qualifizierungskonzept
 
Um die geforderte KI-Kompetenz aufzubauen, hat sich einedreidimensionale Struktur bewährt:

(1) Rechtliche Schulung
Mitarbeitende benötigen ein belastbares Grundverständnis der regulatorischen Anforderungen. Dazu zählen insbesondere die EU KI-VO, die DSGVO, DORA sowie einschlägige aufsichtsrechtliche Vorgaben.

(2) Technische Schulung
Wer KI verantwortungsvoll nutzen soll, muss auch die Funktionsweise und die Grenzen solcher Systeme verstehen. Dazu gehören Grundlagenwissen über KI-Modelle ebenso wie Fragen der Datenqualität, Prompt-Sicherheit und der sachgerechte Umgang mit Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen.

(3) Ethische Schulung
Der Einsatz von KI wirft nicht nur rechtliche und technische, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden deshalb für Themen wie Diskriminierung, Bias/Voreingenommenheit, Transparenz und den verantwortungsbewussten Umgang mit KI sensibilisieren.

Screenshot 2026-05-04 112829.png

Erfolgsfaktor 2: Dokumentierte, zielgruppenorientierte Schulungen

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich ein gestuftes Vorgehen:

  • Die Grundlagenschulung für alle Mitarbeitenden schafft ein gemeinsames Mindestverständnis.
  • Vertiefungen für besonders exponierte Funktionen entwickelt werden, etwa für Management, IT, Compliance oder Produktentwicklung. Bewährt haben sich insbesondere KI-Schulungen für Vorstände und für Aufsichtsräte.
  • Ebenso entscheidend ist die Dokumentation. Schulungsmaßnahmen sollten nicht nur  durchgeführt, sondern auch inhaltlich und organisatorisch nachvollziehbar festgehalten werden. Teilnahme, Inhalte und gegebenenfalls Prüfungen oder Zertifizierungen müssen so dokumentiert sein, dass der Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden geführt werden kann.

Erfolgsfaktor 3: Handeln

Wenn es noch nicht geschehen ist, sollten die nächsten Schritte zügig geplant werden. Zu den ToDos gehören:

  • Entwicklung eines strukturierten und nachvollziehbaren Qualifizierungskonzepts, das eine Rollen- und Risikodifferenzierung
    berücksichtigt
  • Durchführung von Grundlagenschulungen für die gesamte Belegschaft
  • Durchführung von Vertiefungs-, Weiterbildungs- oder Zertifizierungsprogrammen für Schlüsselrollen
  • Einplanung von regelmäßigen und anlassbezogenen Auffrischungskursen: KI entwickelt sich und mit ihr die Schulungsanforderungen
  • Systematische und Nachvollziehbare Dokumentation von Anfang an

Wer handelt, schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärkt zugleich die verantwortungsvolle und tragfähige Nutzung von KI im Unternehmen.

 

Fazit

Mit der KI-VO rückt die Frage in den Fokus, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden fit für den rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI machen. Die Antwort liegt in einem strukturierten, rollenbasierten bzw.
zielgruppenorientierten Qualifizierungskonzept. In Verbindung mit einer klaren Dokumentation gelingt der Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

 

Gerne unterstützen wir Sie: Über das ComplianceCollege begleiten wir Sie bei der Durchführung von rundlagenschulungen
und zielgruppenorientierten Vertiefungsschulungen sowie mit maßgeschneiderten Inhouse-Programmen für Fachbereiche und Führungskräfte.

KI als Chance

Sie brauchen Unterstützung in der sicheren Anwendung der KI-Verordnung? Sie erwägen, einen KI-Beauftragten für Ihr Haus einzurichten, um einen sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten? Unsere Mitarbeitenden sind bereits als KI-Beauftragte zertifiziert. Wir begleiten, beraten und schulen Sie in allen regulativen Fragen zum Einsatz von KI-Produkten.

Erfahren Sie mehr zu unseren Unterstützungsangeboten in der KI-Compliance.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und registrieren sich jetzt für die KI-Fachinfo.

Sie haben Fragen ?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und dem 
Einsatz von KI-Anwendungen.

Benjamin Wellnitz

Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de

Kontakt

Wird geladen