BAIT - Anpassungsbedarfe

Wie die MaRisk-Novelle ist auch die neue Fassung der BAIT am 16. August 2021 in Kraft getreten. Da aus Sicht der BaFin lediglich bestehende Vorgaben konkretisiert werden, gibt es keine Übergangsfristen.

Nachfolgend können Sie auszugsweise einige wesentliche Änderungen und daraus resultierende Handlungserfordernisse für Ihr Haus in tabellarischer Form herunterladen. Auch wenn die BAIT viel enthalten, was in den Häusern bereits heute so durchgeführt wird, haben sich neue Schwerpunkte – insbesondere im Bereich der Einbindung der Informationseigentümer in der Bank, der operativen Informationssicherheit sowie des IT-Notfallmanagements – ergeben.

Auszugsweiser Überblick über wesentliche Anpassungsbedarfe

 

Ihre Ansprechpartner

Martin Hierlemann
Beratung und Vertrieb
Tel.: 069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de

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