Checkliste zur KI-Einführung
75 % der Vorstände geben an, bereits KI-Werkzeuge zu verwenden (Quelle: www.dz-cp.de/ki-ready). In der Praxis dürfte der Anteil sogar deutlich höher liegen: Nahezu jede Bank nutzt das KI-Modul der Google-Suche oder hat den Microsoft Copilot im MS365 im Einsatz.
Unsere Erfahrung als Mehrmandantendienstleister ist, dass Banken - bewusst oder unbewusst - mehr KI-Technologien im Zugriff bzw. Einsatz haben, als vielleicht zunächst vermutet.
Und: Der aufsichtskonforme Einsatz von KI ist machbar.
Die folgenden Fragen helfen Ihnen, wichtige Aspekte in der KI-Bestandsaufnahme und -Umsetzung gemäß KI-VO frühzeitig zu berücksichtigen.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung, unterstützt jedoch dabei, Risiken systematisch zu identifizieren und priorisiert anzugehen.
- Welche Verantwortung trägt Ihr Institut konkret?
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Vollständiges KI-Inventar erstellen
Erfassen Sie sämtliche im Institut eingesetzten KI-Systeme – einschließlich Pilotanwendungen, Fachbereichslösungen und externer Cloud- oder SaaS-Tools. Dokumentieren Sie insbesondere, welche Daten verarbeitet werden (z. B. Kunden-, Mitarbeiter- oder Risikodaten).
Tipp: Schauen Sie in den "Informationsverbund in der Informationssicherheit / ITK-Risikomanagement" nach. Suchen Sie dort die IKT-Assets/Objekte mit KI-Bezug -
Einordnung in die Risikokategorien der KI-Verordnung vornehmen
Ordnen Sie jedes KI-System den in der KI-Verordnung vorgesehenen Risikoklassen zu. Gerade im Bankenumfeld sind Anwendungen mit Bezug zu Kreditentscheidungen, Betrugsprävention oder Personalprozessen häufig besonders kritisch. -
Rolle Ihres Instituts nach der KI-Verordnung klären
Prüfen Sie, ob Ihr Institut als Anbieter, Betreiber oder in einer kombinierten Rolle auftritt. Diese Einordnung ist maßgeblich für Governance-Anforderungen, Dokumentationspflichten, Kontrollmechanismen und Haftungsfragen.
KI als Chance
Sie brauchen Unterstützung in der sicheren Anwendung der KI-Verordnung? Sie erwägen, einen KI-Beauftragten für Ihr Haus einzurichten, um einen sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten? Unsere Mitarbeitenden sind bereits als KI-Beauftragte zertifiziert. Wir begleiten, beraten und schulen Sie in allen regulativen Fragen zum Einsatz von KI-Produkten.
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und dem
Einsatz von KI-Anwendungen.
Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de