KI als Chance
Fachinfo #006

Wer kümmert sich um Ihre KI?

Der KI-Einsatz bei Banken und Finanzdienstleistern nimmt stetig zu. Doch je mehr Geschäftsprozesse sich auf KI stützen, desto wichtiger wird eine klare organisatorische Verantwortung.

Die Prüfung der KI-Tools, der Umgang mit möglichen behördlichen Anfragen und die Überwachung regulatorischer Anforderungen erfordern definierte Zuständigkeiten und eine verbindliche organisatorische Verankerung.

Warum eine zentrale Anlaufstelle entscheidend ist
 
Nur eine zentrale Aufstellung kann sicherstellen, dass alle
  • rechtlichen,
  • technischen und
  • ethischen

Fragen schnell und verbindlich beantwortet sowie KI-Risiken identifiziert und mit geeigneten Maßnahmen behandelt werden.

Bewährt hat sich insbesondere die Bestellung eines KI-Beauftragten – auch wenn dies gesetzlich (noch) nicht
verpflichtend ist.

Schon heute zeigt sich, dass diese Rolle wesentlich dazu beiträgt, das KI-bedingte Risikomanagement und die KI-Compliance nachhaltig zu verankern.

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Aufgabenprofil eines KI-Beauftragten

1. Strategie & Governance
Beratung von Geschäftsleitung/Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung einer unternehmensweiten KI-Strategie

2. Projektbegleitung
Unterstützung bei der Planung und Einführung externer oder interner KI-Lösungen, inkl. Risikobewertung

3. Integration in der Compliance
Begleitung und Unterstützung des Compliance-Teams (IT-Sicherheit, Datenschutz, MA-Risk etc.) sowie Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung sowie den betroffenen Fachbereichen aus Sicht der KI-VO

4. Policy Management
Implementierung, Aktualisierung und Überwachung von KI-Richtlinien und dem KI-Register (DSGVO, EU KI-VO, DORA, MaRisk)

5. Dokumentation & Compliance
Sicherstellung der Dokumentationspflichten und Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden

6. Schulung & Awareness 
Planung und Durchführung von KI-Schulungen für Mitarbeitende, inkl. Datenschutz und Ethik

7. Behörden & Öffentlichkeit
Ansprechpartner für aufsichtsrechtliche Anfragen und externe Kommunikation

8. Risikominimierung
Kontrollinstanz zur Risikominimierung

Besetzungsmodelle
Der KI-Beauftragte kann sowohl intern als auch extern besetzt werden:

  • Interne Lösung: 
    Ausbildung eigener Mitarbeitender (z. B. aus Compliance, IT-Sicherheit oder Rechtsabteilung) zum unternehmensinternen KI-Beauftragten.
  • Externe Lösung:
    Bestellung eines externen KI-Beauftragten mit spezialisiertem Fachwissen und Erfahrung in regulatorischen Fragen.

Beide Modelle sind zulässig und können kombiniert werden (z. B. interne Koordination + externer Sparringspartner).


Fazit

In der Praxis hat sich der KI-Beauftragte als zentrale Instanz bewährt. Er bündelt Verantwortung, schafft Orientierung zwischen Innovation und Compliance und unterstützt dabei, KI-Anwendungen sicher, nachvollziehbar und governance-fest zu verankern.

KI als Chance

Sie brauchen Unterstützung in der sicheren Anwendung der KI-Verordnung? Sie erwägen, einen KI-Beauftragten für Ihr Haus einzurichten, um einen sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten? Unsere Mitarbeitenden sind bereits als KI-Beauftragte zertifiziert. Wir begleiten, beraten und schulen Sie in allen regulativen Fragen zum Einsatz von KI-Produkten.

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Einsatz von KI-Anwendungen.

Benjamin Wellnitz

Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de

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