Wer kümmert sich um Ihre KI?
Der KI-Einsatz bei Banken und Finanzdienstleistern nimmt stetig zu. Doch je mehr Geschäftsprozesse sich auf KI stützen, desto wichtiger wird eine klare organisatorische Verantwortung.
Die Prüfung der KI-Tools, der Umgang mit möglichen behördlichen Anfragen und die Überwachung regulatorischer Anforderungen erfordern definierte Zuständigkeiten und eine verbindliche organisatorische Verankerung.
- rechtlichen,
- technischen und
- ethischen
Fragen schnell und verbindlich beantwortet sowie KI-Risiken identifiziert und mit geeigneten Maßnahmen behandelt werden.
Bewährt hat sich insbesondere die Bestellung eines KI-Beauftragten – auch wenn dies gesetzlich (noch) nicht
verpflichtend ist.
Schon heute zeigt sich, dass diese Rolle wesentlich dazu beiträgt, das KI-bedingte Risikomanagement und die KI-Compliance nachhaltig zu verankern.
Aufgabenprofil eines KI-Beauftragten
1. Strategie & Governance
Beratung von Geschäftsleitung/Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung einer unternehmensweiten KI-Strategie
2. Projektbegleitung
Unterstützung bei der Planung und Einführung externer oder interner KI-Lösungen, inkl. Risikobewertung
3. Integration in der Compliance
Begleitung und Unterstützung des Compliance-Teams (IT-Sicherheit, Datenschutz, MA-Risk etc.) sowie Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung sowie den betroffenen Fachbereichen aus Sicht der KI-VO
4. Policy Management
Implementierung, Aktualisierung und Überwachung von KI-Richtlinien und dem KI-Register (DSGVO, EU KI-VO, DORA, MaRisk)
5. Dokumentation & Compliance
Sicherstellung der Dokumentationspflichten und Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden
6. Schulung & Awareness
Planung und Durchführung von KI-Schulungen für Mitarbeitende, inkl. Datenschutz und Ethik
7. Behörden & Öffentlichkeit
Ansprechpartner für aufsichtsrechtliche Anfragen und externe Kommunikation
8. Risikominimierung
Kontrollinstanz zur Risikominimierung
Besetzungsmodelle
Der KI-Beauftragte kann sowohl intern als auch extern besetzt werden:
- Interne Lösung:
Ausbildung eigener Mitarbeitender (z. B. aus Compliance, IT-Sicherheit oder Rechtsabteilung) zum unternehmensinternen KI-Beauftragten. - Externe Lösung:
Bestellung eines externen KI-Beauftragten mit spezialisiertem Fachwissen und Erfahrung in regulatorischen Fragen.
Beide Modelle sind zulässig und können kombiniert werden (z. B. interne Koordination + externer Sparringspartner).
Fazit
In der Praxis hat sich der KI-Beauftragte als zentrale Instanz bewährt. Er bündelt Verantwortung, schafft Orientierung zwischen Innovation und Compliance und unterstützt dabei, KI-Anwendungen sicher, nachvollziehbar und governance-fest zu verankern.
KI als Chance
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und dem
Einsatz von KI-Anwendungen.
Benjamin Wellnitz
Bereichsleiter IKT-Compliance & Datenschutz
Telefon: 069 580024-246
E-Mail: benjamin.wellnitz@dz-cp.de