MaRisk-Compliance

Auslagerung

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Mit unserer neuen Auslagerungslösung setzen Sie die hohen Anforderungen der MaRisk-Novelle schlank und effizient um. Als mögliche Compliance-Risiken für Ihr Institut sind insbesondere

  • die allgemeinen Vorgaben des Verbraucherschutzes und
  • Geschäftsmodell-relevante, bankspezifische Rechtsgebiete zu betrachten.

Aufgaben

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Compliance-Beauftragten nach MaRisk benennen und prozessual einbinden, Stellenbeschreibung und Stellvertreterregelung erstellen

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Bestandsaufnahme durchführen und das MaRisk-Compliance-Risiko identifizieren

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Identifizierung wesentlicher Regelungen, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann (MaRisk-Rechtsmonitoring)

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Verfahren, Prozesse und Kontrollen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben erarbeiten, Nachvollziehbare Dokumentation erstellen

Die Lösung

Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist eine Auslagerung der MaRisk-Compliance aus Sicht der BaFin nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch
erwünscht – wenn sie von einem erfahrenen und qualitätsgesicherten Partner durchgeführt wird.

Die Spezialisten der DZ CompliancePartner übernehmen für Ihr Institut die Funktion des Compliance-Beauftragten nach MaRisk sowie dessen Stellvertreter.

Alle relevanten Normen im Blick?

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Neuerungen von 2019 auf 2020

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für unsere Kunden

Unsere Leistungen

Auslagerung MaRisk-Compliance
Die Spezialisten der DZ CompliancePartner übernehmen für Ihr Institut die Funktion des Beauftragten MaRisk-Compliance nach AT 4.4.2 MaRisk.

Wir ermitteln die für Ihr Institut relevanten rechtlichen Regelungen und das Compliance-Risiko aus deren Nichteinhaltung.

Der Kontrollplan basiert auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme.

Die Planung enthält drei Komponenten:

  1. Proaktive Maßnahmen verhindern, dass
    Compliance-Risiken überhaupt entstehen.
  2. Kontrollen überwachen, ob die eingeführten
    Handlungsanweisungen angewendet werden.
  3. Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen
    informieren die Mitarbeiter über Compliance-
    Regularien und Verhaltensregeln.

Der Beauftragte berät die Geschäftsleitung zur Wesentlichkeit von Gesetzen und rechtlichen Vorgaben für das Institut sowie zu den damit verbundenen relevanten Verfahren, Prozessen und Kontrollen.

Der Beauftragte berichtet regelmäßig und anlassbezogen an die Geschäftsleitung. Dabei wird auch auf mögliche Defizite und Maßnahmen zu deren Behebung eingegangen.

Ihre Vorteile

Compliance-Risiken vermeiden

  • Sie erhalten sofort anwendungsfertiges und praxiserprobtes Know-how.
  • Sie realisieren schlanke und transparente Arbeitsprozesse.
  • Sie haben keine Probleme mit Stellvertreter- und Personalersatzfragen.
  • Sie profitieren von einem bankenübergreifenden Wissenspool.
  • Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
  • Sie setzen die Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk rechtssicher um und vermeiden Sanktionen.
  • Sie profitieren von den Synergieeffekten eines Mehrmandantenanbieters.
  • Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
  • Ihre Kosten sinken im Vergleich zu dem Aufwand, wenn Sie die Aufgaben in Eigenregie durchführen.
  • Sie sparen Kosten für die erstmalige und laufende Personalausbildung.

Flyer

Sie haben Fragen?

Jörg Scharditzky

Abteilungsleitung
MaRisk-Compliance
069 580024-216
joerg.scharditzky@dz-cp.de

Martin Hierlemann

Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de

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