Integrierte
Compliance

Als Spezialist für Beauftragtenthemen bieten wir als einziger Lösungsanbieter in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe das gesamte Beauftragtenwesen aus einer Hand an.

Trennung von Person und Beauftragtenfunktion

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Durch die Trennung von Person in Beauftragenfunktionen

  • wird der Beauftragte von administrativen Tätigkeiten entlastet.
  • werden die Aufgaben- und Vergütungsprofile entzerrt.
  • werden Laufbahnkonzepte möglich, die es erlauben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Interessen und Qualifikationen entsprechend zu fördern.

Beauftragtenfunktion als Prozess verstehen

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Das Beauftragtenwesen arbeitet dann gut, wenn es präventiv wirkt. Dazu ist eine kontinuierliche - prozessuale - Einbindung notwendig. Der Gefährdungsanalyse folgen der Kontrollplan und die Kontrolldurchführung, begleitet von einem Monitoring, der Schulungs- bzw. Senisbilisierungskampagnen sowie der Kommunikation der Arbeitsergebnisse. Das gilt für alle Beauftragtenthemen.

Institutsindividuell in der Gefährdungsanalyse - Standardisiert in den Bearbeitungs- und Kontrollprozessen

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Das Beauftragtenwesen hat sich generell an den bankindividuellen Besonderheiten auszurichten. Sobald das Risikoprofil der einzelnen Bank definiert ist, können - und müssen - die Kontrollen jedoch standardisiert und nachvollziehbar vollzogen werden.

Lernkurvenerfahrung und Stückkostendegression durch Mehrmandantentätigkeit

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Wissen vermehrt sich, wenn wir es teilen: Als Mehrmandantendienstleister können wir auf einen bankenübergreifenden und alle Beauftragtenthemen umfassenden Wissenspool zurückgreifen. Die Lernkurvenerfahrungen aller gibt dem Einzelnen Sicherheit.

Gleichzeitig ermöglicht die Stückkostendegression in Verbindung mit der Trennung von Person und Beauftragtenwesen, dass wir Beauftragtenthemen günstiger abbilden können, als ein einzelnes Institut es könnte. Die Stückkostendegression bewirkt, dass das Beauftragtenwesen für die Bank günstiger wird.

Prozessorientierung und Vermeidung von redundanten Prüfungshandlungen

Prozessorientierung impliziert

  • eine noch stärkere Berücksichtigung vorhandener Kontrollen und Abläufe in der Bank,
  • eine Orientierung an dem Vorgehensmodell der prozessorientierten Prüfung in Anlehnung an IDW PS 261 (Bemessung vorhandener Schlüsselkontrollen) und 1:1 Berücksichtigung der Vorgaben z. B. der MOA, sowie
  • eine punktuelle und bedarfsorientierte Verlagerung bestimmter Kontrollen und/oder Abläufe in die DZ CompliancePartner, um auch Nicht-Auslagerungsbanken die Fach- und Prozessexpertise der DZ CompliancePartner nutzbar zu machen.

Dabei setzen wir auf ein zentrales, beauftragtenthemenübergreifendes Compliance Management System auf.

Aufbauend auf diesen Prinzipien können wir Ihnen differenzierte - in allen Varianten ebenso günstige wie sichere - Beauftragtendienstleistungen anbieten,

  • angefangen bei einer Auslagerung in der Basisvariante (ohne Vor-Ort-Präsenz),
  • über die Option von Teilauslagerungen und Unterstützungsleistungen für bestimmte Vorgänge wie die Durchführung von Risikoanalysen, Trefferanalysen oder Rechtsmonitoring
  • bis hin zu einem „Rundum-sorglos-Paket“ in einer Auslagerung der Premiumvariante (mit Vor-Ort-Präsenz).

Sie haben die Wahl: Sie können unsere Leistungen bedarfsorientiert, das heißt entsprechend  Ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung, Ihrem „Risikoappetit“ zur Vermeidung persönlicher Haftung und den vorhandenen Ressourcen in Ihrem Haus, in Anspruch nehmen.

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Martin
Hierlemann

Beratung und Vertrieb

069 580024-172
0172 5683908
martin.hierlemann@dz-cp.de

Martin Hierlemann, Bereichsleiter Vertrieb und Beratung

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