WpHG-Compliance

Auslagerung Single Officer

/ WpHG-Compliance / Single Officer

Mit MiFID II bzw. der Richtlinie EU 2017/953 hat ein weiterer Beauftragter die Bühne betreten: der Beauftragte zum „Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern von Kunden“ oder auch der Single Officer.

In deutsches Recht wurde die Richtlinie mit § 81 Abs. 5 WpHG und § 10 WpDVerOV umgesetzt. Eine Konkretisierung zum Schutz von Finanzinstrumenten der Kunden findet sich in dem Rundschreiben 07/2019 (WA) – Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot).

Neben der Ernennung eines Single Officer sind mit den Vorschriften auch weitere, aufsichtsrechtliche Vorgaben und Tätigkeiten zu erfüllen.

Die Lösung

Sie lagern die Funktion des Single-Officer aus.

Wir übernehmen die Wahrnehmung der Tätigkeiten sowie die Verantwortung zur Überwachung und Kontrolle der aufsichtsrechtlich geforderten Tätigkeiten.

Single Officer: 
als Ad On- oder
Stand-Alone-Lösung

Als WpHG-Bestandskunde können Sie die Funktion des Single Officer einfach an Ihren Beauftragten WpHG-Compliance übertragen.

Ihr Vorteil hierbei: Sie haben einen zentralen, bereits bekannten Ansprechpartner, die Kommunikationswege und Zuständigkeiten sind klar geregelt.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen die Funktion des Single Officer im Auslagerungsverhältnis. Wir übernehmen die Wahrnehmung der Tätigkeiten sowie die Verantwortung zur Überwachung und Kontrolle der aufsichtsrechtlich geforderten Tätigkeiten.

Auslagerung Single Officer

  • Erstellung einer Risikoanalyse (turnusmäßig sowie ggf. anlassbezogen)
  • Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen (auf Basis der Risikoanalyse)
  • Beratung und Unterstützung der zuständigen Personen
  • Berichterstattung (Jahresbericht und Ad-hoc-Bericht bei schwerwiegenden Feststellungen)

Ihre Vorteile

  • Sie profitieren von dem Know-how-Transfer unserer Spezialisten.
  • Sie grenzen nachvollziehbar die Zuständigkeitsbereiche des Single Officers vom Beauftragten WpHG-Compliance ab und gewährleisten die Unabhängigkeit der Single-Officer-Funktion.
  • Sie profitieren von einer sicheren, gesetzes- und MaDepot-konformen Umsetzung.
  • Sie profitieren von der jährliche Prüfbescheinigung nach IDW PS 951 Typ 2 und der dienstleistungsbezogenen IR-Prüfungen in der DZ CompliancePartner GmbH.

  • Ihre MitarbeiterInnen können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
  • Sie profitieren von optimierten Prozessen.
  • Sie vermeiden Sanktionen.

Flyer

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Thorben Riekers

Abteilungsleitung
WpHG-Compliance
069 580024-267
thorben.riekers@dz-cp.de

Martin Hierlemann

Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de

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